Konsumenteninformation
des Verbandes

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Keine Einigung für Urlaub

Urlaub ist grundsätzlich einvernehmlich zu vereinbaren

Der Urlaub hat für viele Arbeitnehmer einen sehr hohen Stellenwert. Oft muss diese Zeitplanung auch mit den Urlaubsmöglichkeiten des Partners und den Ferien der Kinder abgestimmt werden. Die Urlaubseinteilung ist im Einvernehmen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu treffen.

Was tun wenn der Chef zu allem nein sagt

Unlängst hat der Oberste Gerichtshof dazu eine aktuelle Entscheidung getroffen. Unbegründet kann der Arbeitgeber nicht immer nein zum beantragten Urlaub sagen. Die Interessen der Beteiligten sind entsprechend abzuwägen.

 

Link:

http://ogh.gv.at/de/entscheidungen/weitere/eigenmaechtige-urlaubsnahme-durch-den-arbeitnehmer