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Flugzeiten geändert

Leistungsänderungen bei Reisen

Wie ist das, wenn man sich einen Flug bucht und dann aber am Abreisetag geänderte Flugzeiten erhält. Ist das legitim?

In den AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) werden alle wichtigen Punkte für eine Reise aufgezählt – unter anderem die Änderung der Flugzeiten.

Flugzeit geändert

Familie P. möchte diesen Sommer den Urlaub in Ägypten verbringen. Da ihr Sohn erst drei Jahre alt ist, möchte Herr P. angenehme Flugzeiten buchen, damit keiner unnötig gestresst wird. Aus diesem Grund wird der Rückflug um 13:10 Uhr stattfinden, so das jeder sich ausschlafen, in Ruhe frühstücken und packen kann.
Für diese Wunsch-Uhrzeit muss das Ehepaar extra € 200,- bezahlen.

Zwei Tage vor dem Rückflug, wird die Familie über eine Änderung der Flugzeit informiert. Anstatt das sie um 13:10 Uhr fliegen, wird der Flug auf 2:10 Uhr vorgelegt. In Wien beschwert sich Herr P. über den vorgelegten Flug und erhält als Entschädigung € 100,-

Ob Flugzeitänderungen zumutbar sind oder nicht, muss in jedem Einzelfall beschlossen werden. Da es sich um € 100,- handelt, verzichtet die Familie auf eine Klage.

weitere Links:

http://help.orf.at/stories/1741406/