Einzelzimmerzuschlag verrechnet
Stornogebühren bezahlt, aber Einzelzimmerzuschlag erhalten!
Wenn man eine Reise nicht antritt, muss diese in vielen Fällen trotzdem zu einem großen Teil bezahlt werden – Stornogebühren. Das man jedoch auch noch einen Einzelzimmerzuschlag zusätzlich bezahlen soll ist neu.
Das Ehepaar J. buchte eine Reise an die türkische Ägäisküste. Da Frau J. im letzten Augenblick nicht mitfliegen konnte, wollte Herr J. die Reise alleine anzutreten. Nach dem Trip, erhielt der Konsument eine Rechnung, in der die Stornierung von der Frau angeführt wurde, aber noch ein zusätzlicher Betrag von € 99,- offen sei. Herr J. sollte noch zusätzlich einen Einzelzimmerzuschlag bezahlen, da von ihm die Reise alleine angetreten worden sei.
Erstattung
Der Reiseveranstalter gab an, dass es üblich sei, wenn eine von zwei Personen die gebuchte Reise nicht antreten kann, die Reise “neu gebucht” wird. In diesem Fall würde man ein Einzelzimmerzuschlag für den Kunden verrechnen. Da es aber zu keiner Neubuchung kam, und Herr J. mit der Stornogebühr und dem Einzelzimmerzuschlag mehr zahlen hätte sollen als den ursprünglichen Gesamtpreis, wäre das eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Letztendlich zeigte sich der Reiseveranstalter einsichtig und verzichtete auf den ungerechtfertigten Zuschlag.
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