„3“ erhöht seine Preise
Für 18 % der Kunden mehr Kosten
Die Begründung von “Drei” lautet:
– höhere Kosten für die Frequenzsteigerung
– höhere Kosten für den Netzausbau
– die gesonderte Verrechnung von Papierrechnungen und Zahlscheingebühren wurde untersagt
“mögliche Festplattenabgabe”
Als Grund wird auch die “mögliche Festplattenabgabe auf Smartphone” gennant – wirksam wird die Änderung aber erst ab 20. Oktober! Selbstverständlich haben Kunden angesichts der einseitigen Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht. Zukünftig sollen auch jene Kunden für die Servicepauschale bezahlen, die bis jetzt verschont wurden! Darüber hinaus wird der Netzbetreiber die Grundgebühr jährlich an den Verbraucherpreisindex anpassen!
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